Freitag, 26. Juni 2009 um 00:00
Sonstiges
Historie
Version 6
Stand 21.03.2016
Mitgliederförderung
Allgemeines
Sämtliche Förderungen des Vereins sind freiwillig und können jederzeit widerrufen werden. Sie dienen ausschließlich zur Förderung der Ausübung des Speedskating Sports der Mitglieder. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Außerdem ist diese Förderung nur möglich solange Zuschüsse dafür bei Stadt und Landesverbänden aktiv beantragt und dieses von den Mitgliedern (Rechnungen, Nachweise usw.) unterstützt wird. Sämtliche Zuschüsse und Förderungen, auch Personenbezogene, Fahrtkosten usw., verbleiben in der Vereinskasse.
Rennen
Startgebühren für aktive Mitglieder (Kinder und Erwachsene) werden für lizenzierte Rennen und verbandsunterstütze Rennserien in Deutschland, sowie deren Etappen im Ausland und übergeordnete Meisterschaften wie EM und WM, der jeweiligen Saison vom Verein übernommen. Voraussetzung für eine Förderung ist immer das Antreten für den Verein und in Vereinsbekleidung oder einer übergeordneten Verbandsbekleidung wie Landeskader- oder Nationalmannschaftstrikot. Nachmeldegebühren werden bei Selbstverschulden nicht übernommen (Meldefristen beachten).
Die Teilnahme an einer Deutschen Meisterschaft und darüber wird besonders bezuschusst, wenn es eine individuelle Trainerempfehlung für einen Start an der Meisterschaft gibt. In diesem Fall werden Startgelder, anfallende Übernachtungskosten bis maximal 20,- € pro Nacht gewährt. Entsprechende Nachweise (Quittungen) sind vorzulegen.
Kadermaßnahmen
Regelmäßige 1-2 tägige Kadertrainings die für das jeweilige Kadermitglied vom Kadertrainer als verpflichtend angesehen werden.
Die reine Teilnahmegebühr (inkl. Bahnbuchung) für die Kadermaßnahme wird komplett vom Verein übernommen. Nicht jedoch Eintritte, Essenskosten usw. Übernachtungszuschuss bei mehrtägigen Maßnahmen bis maximal 20,- € pro Nacht. Entsprechende Nachweise (Quittungen) sind vorzulegen. Eine Zugehörigkeit zum jeweiligen Kader für den die Kadermaßnahme gilt wird vorausgesetzt.
Trainervergütung
Trainer mit Ausbildung zum Instruktor oder Trainer C erhalten 11,- € je gehaltene 60 Min (7€ bis 31.12.2021). Training. Die Gültigkeit der Trainerlizenz spielt dabei keine Rolle. Trainer bzw. Trainerassistenten ohne eine Ausbildung erhalten je gehaltene 60 Min. Training 7,- € (3€ bis 31.12.2021). Der Einsatz muss zuvor vom Vorstand bzw. vom Vereinsjugendleiter delegiert worden sein. Die gehaltenen Stunden sind zu jedem gehaltenen Training online zu protokollieren (über die Homepage nach dem jeweiligen Trainingstermin Trainer und Teilnehmer eintragen.).
Weitere Förderungen
Weitere finanzielle Förderungsmöglichkeiten können beim Vorstand, Vereinsjugendleiter oder Trainer erfragt werden. Auf Antrag hin können die Punkte in einem Vorstandsbeschluss entschieden und genehmigt werden. Der Antrag muss vor Teilnahme an einer „Maßnahme“ gestellt werden. Dazu zählen, z.B. Trainingslager, Sondertrainingsmassnahmen, Ausfahrten, Jugendfreizeiten und alle anderen Rennen und Dinge, die unseren Sport und den Verein voran bringen.
Abrechnung
Sofern die Kosten nicht vom Verein direkt an Dritte bezahlt werden müssen Mitglieder die Kosten vorstrecken und bekommen nachträglich bei der Abrechnung das Geld überwiesen. Die Abrechnung erfolgt gesammelt an den Kassenwart. Geeignete Zeitpunkte sind z.B. Ende des Kadertrainings nach Ostern oder Ende der Rennsaison im Oktober, Jahresende für Vergütungen oder zu einem anderen geeigenten Termin.
Auslagenfomular zur Abrechnung als PDF zum herunterladen und ausfüllen - z.B. mit Adobe Acrobat Reader (alternativ: Word-Dokument).
Jahresehrungen
Beim Jahreabschluss bzw. bei der darauffolgenden Jahreshauptversammlung werden Leistungen des vergangenen Jahres geehrt. Dabei werden 3 unterschiedliche Ranglisten mit folgenden Preisen geehrt:
Vereinsrangliste
Trainingsmeister
Rennmeister
*Bei Punktgleichheit werden zu Lasten des Vereins die weiteren Plätze gleich geehrt. Das heißt z.B. bei Ehrung bis Platz 10: Platz 10 und 11 sind punktgleich, dann bekommt 11 auch den gleichen Preis wie für 10 vorgesehen.