Lizenzen und Startpass 2003

Donnerstag, 14. November 2002 um 00:00
"Startpaß/Lizenz für die Saison 2003, Rangliste: Für 2003 gibt es einige für unseren Verein wichtige Neuerungen, die auch jedes Mitlgied betreffen. Ab dem 01.01.2003 wird deutschlandweit eine Rangliste eingeführt. In dieser Rangliste werden Speedskater erfaßt, die einen gültigen Startpaß besitzen. Um einen Startpaß/Lizenz zu erwerben ist es nötig diese beim Verband zu beantragen. Voraussetzung für eine Beantragung ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Der Antrag wird mit diese Unbedenklichkeitsbescheinigung und eine Bestätigung des Vereins über die Mitgliedschaft an den Verband gestellt. Dafür entstehen noch nicht feste Kosten, die zu einem Teil vom Verein unterstützt werden. Wer nicht über eine solche Lizenz verfügt wird nicht in der offiziellen deutschen Rangliste geführt und hat auch nicht das Recht bei lizensierten Rennen in bevorzugten Startblöcken zu starten. Ab dem Jahr 2003 müssen Rennen, die in diese Wertungstabelle aufgenommen werden, vom Verband vorgegeben Richtlinien einhalten. Je nach Bedeutung (international, national, regional) und den u.a. infrastukturellen Anforderungen werden diese Rennen in A, B oder C Rennen eingestuft. Je nach Kategorie des Rennens können unterschiedliche Maximalpunkte in einem Rennen für die Rangliste erreicht werden.Der Verein empfiehlt jedem der in der Saison 2003 Rennen fahren will und auch in weiterer Zukunft mehr als nur zur Fitness skatet diese Lizenz zu beantragen und so in der Rangliste geführt zu werden. Es ist zu erwarten, daß diese Liste in Zukunft starken Einfluß auf die Einstufung der Sportler und der Vereine haben wird, was zu dem jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu überblicken ist.Was muß ich tun? * Eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bei einem Arzt holen (je nach Arzt zwischen 5 und 50€) die von jedem Sportler selbst finanziert wird. * Eine Einverständniserklärung ausdrucken und unterschreiben, die besagt, daß Daten zu der Person und dem Verein in der Datenbank gespeichert werden. Diese Daten sind nicht öffentlich einzusehen und nur dem Verein selbst, dem Schiedsgericht und einem kleinen administrativen Personenkreis zugänglich. * Beides zusammen bis spätestens 10.12.2002 dem Verein/Vorstand zusenden!Da die Kosten gering bleiben werden, sollte sich möglichst jedes Vereinsmitglied dazu entschließen daran teilzunehmen.Bei Fragen zu dem Thema anrufen, mailen oder in dem Thema im Forum dazu nachschauen."


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